petra paul

et al.


GAY BLOOD


Auszug aus dem Blutsicherheitsgesetz bzw. den Kriterien in der Blutspendeverordnung (Stand: 27.01.2014):

 

Durchfall: nach Ereignis 4 Wochen.

 

Endoskopie: nach dem Ereignis 4 Monate.

 

Epilepsie: permanenter Ausschluss.

 

Fieberblase: ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Fieberblase 10 Tage aussetzen, und bei erfolgter Abheilung

 

Einmaliges HIV-Risiko-Verhalten: nach dem Ereignis 4 Monate.

 

Männer, die Sex mit Männern hatten (MSM): Männer, die Sex mit Männern hatten, werden von der Blutspende ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erfolgt aufgrund eines signifikant höheren Infektionsrisikos für HIV und des verbleibenden Restrisikos bei der Diagnostik. Leider kann dieses Restrisiko trotz modernster Testmethoden nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund werden Personen, die zu Risikogruppen zählen oder Risikoverhalten zeigen, vom Blutspenden ausgeschlossen. International besteht Konsens, dass MSM-Kontakte als Risikoverhalten einzustufen sind: Europarat, Europäische Blutallianz EBA, Europäische Qualitäts- und Gesundheitsbehörde EDQM und US-Lebensmittel- und Arzneibehörde FDA.

 

Piercing, Ohrlochstechen: wenn außerhalb medizinischer Einrichtungen erfolgt: 4 Monate aussetzen.

 

Tätowierung: 4 Monate aussetzen.

 

Urteil des EuGH 29. April 2015: der generelle Ausschluss von MSM ist unzulässig, sofern wirksame Techniken zum Nachweis von HIV erlauben, ein hohes Gesundheitsschutzniveau der BlutspendeempfängerInnen sicherzutellen.  

 

Nationalrat: Oppositionsanträge u. a. gegen das Blutspendeverbot für Homosexuelle abgelehnt